60 Jahre Anwerbevertrag zwischen Deutschland und Italien – Italienische „Gastarbeiter“: Mitbegründer des Europäischen Hauses

Datum: 18. und 19. Dezember 2015
Ort: Tagungszentrum Hohenheim
Veranstalter: Katholische Akademie DRS, KAB-DRS, ACLI-BW, Fondazione Migrantes

Aus der Ausschreibung:
„Am 20. Dezember 1955 unterzeichneten der damalige Bundesarbeitsminister Anton Storch und der italienische Außenminister Martino in Rom das deutsch-italienische Anwerbeabkommen. Damit begann – erst zehn Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs – die Wanderung überwiegend süditalienischer Arbeitskräfte, die in den Bereichen Landwirtschaft, Straßen- und Brückenbau insbesondere im deutschen Südwesten dringend benötigt wurden. Dieses erste Abkommen seiner Art wurde zum Vorbild für weitere Verträge mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Portugal, und Jugoslawien.
Was zunächst mit dem Begriff „Gastarbeiter“ als Arbeitsaufenthalt auf Zeit (Rotationsprinzip) geplant war, entpuppte sich bald für viele als faktische Einwanderung. Familiennachzug und Sesshaftwerdung waren die häufig unterschätzten Folgen. Noch immer galt der Satz „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ auch als es schon längst zu einem solchen geworden war (…).“

Weitere Informationen zum Inhalt, Ablauf sowie dien Anmeldeformalitäten finden Sie hier:
Faltblatt Festakt 60 Jahre Anwerbeabkommen final

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