Fachtagung Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung: Herausforderungen der Strafverfolgung

Die Fachtagung findet am 24. 09. 2015 in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 / Haus 1 in 10785 Berlin statt.
Der Straftatbestand § 233 Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung (MH/A) ist seit 2005 im Strafgesetzbuch verankert. Die Zahl der Verurteilungen ist jedoch nach wie vor sehr gering: Laut aktuellem Evaluationsbericht des Europarats für Deutschland („GRETA-Bericht“) gab es 2013 in der gesamten Bundesrepublik nur 11 Verurteilungen. Praktiker_innen beklagen, dass Ermittlungen zu MH/A häufig scheitern und verweisen auf den Reformbedarf des Straftatbestandes. Es ist jedoch zu vermuten, dass es eine Reihe weiterer Hindernisse gibt, die einen entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensausgang haben, wie beispielsweise die (oft mangelnde) Unterstützung der Opferzeug_innen.

Um solche Faktoren genauer zu ergründen, haben BerlinPolitik im Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung in ausgewählten Bundesländern bei den Staatsanwaltschaften Ermittlungsakten zu §§ 233 und 233a eingesehen und ausgewertet. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen für eine effektivere Strafverfolgung möchten wir Ihnen auf dieser Tagung vorstellen und sie gemeinsam mit Expert_innen aus Politik, Strafverfolgungsbehörden und Zivilgesellschaft diskutieren.

Die Einladung und das Programm finden Sie nachfolgend oder als PDF-Dokument zum Download:

http://www.buendnis-gegen-menschenhandel.de/termine/fachtagung-menschenhandel-zur-arbeitsausbeutung-herausforderungen-der-strafverfolgung?date=2015-09-24