Fünf Jahre Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland

(28.4.2016)
Seit dem 1. Mai 2011 können Menschen aus den acht mittelosteuropäischen EU-Beitrittsländern ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Ob in Deutschland arbeitende EU-Bürger auch Anspruch auf Sozialleistungen haben, wird kritisch diskutiert.

Als letzte der ehemaligen EU-15-Länder öffneten Deutschland und Österreich am 1. Mai 2011 ihre Arbeitsmärkte für Bürgerinnen und Bürger aus den acht mittelosteuropäischen Staaten (MOE-Staaten), die im Jahr 2004 der Union beigetreten waren. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die EU-Bürgerinnen und -bürgern den Zutritt zu Arbeitsmärkten in anderen Ländern der EU erlaubt, galt damit auch für Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn (sogenannte EU-8-Staaten). Am 1. Januar 2014 wurde die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli 2015 auf Menschen aus Kroatien ausgeweitet.

Lesen Sie hier das Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung:

http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/226107/arbeitnehmerfreizuegigkeit