Mindestlohn in der Fleischindustrie

Gesetzentwurf gegen Lohndumping in der Fleischindustrie – Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dafür gesorgt werden, dass der Anfang des Jahres abgeschlossene neue Mindestlohntarifvertrag für alle Arbeitsverhältnisse in der Fleischverarbeitungsbranche – auch für aus dem Ausland entsandte ArbeitnehmerInnen – zwingend zur Anwendung kommt. Ab dem 1. Juli des Jahres soll damit keiner der bundesweit etwa 100.000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Diese Lohnuntergrenze soll bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro ansteigen.

Link zum  Gesetzentwurf: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0001-0100/81-14.pdf;jsessionid=F1AAC463BAEFA3647C05FFA1417BFD29.2_cid349?__blob=publicationFile&v=1

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfahlen den Gesetzentwurf anzunehmen. Die Beschlussempfehlung des Bundestages  fiel mit 531 Ja-Stimmen und nur 55 enthalten Stimmen positiv aus. Durch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verspricht man sich einen besseren Schutz der Arbeiter in der Fleischindustrie vor Lohndumping dadurch, dass der allgemeinverbindliche Mindestlohn auch für nicht tarifgebundene Betriebe gilt.

 

Quelle: http://www.kok-buero.de/kok-informiert/kok-newsletter.html