Bessere Anwendung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit

 

Die Europäische Kommission hat am 26. April 2013 Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine bessere
Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf das Recht der Bürgerinnen und
Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, abzielen. Dadurch soll ihnen die
praktische Ausübung ihrer Rechte erleichtert werden. Derzeit besteht nach wie vor das
Problem, dass öffentliche und private Arbeitgebern das EU-Recht nicht genügend kennen,
und zwar unabhängig davon, obdas innerstaatliche Recht imEinklang mit dem EU-Recht
steht oder nicht. Diese Unkenntnis und mangelndes Verständnis der Rechtslage scheinen
die Hauptursachen für Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu sein.
Bürgerinnen und Bürger wissen außerdemhäufig nicht, an wen sie sich im
Aufnahmemitgliedstaat wenden können, wenn Probleme im Zusammenhang mit der
Freizügigkeit auftreten. Mit den praktischen Lösungen in dem Kommissionsvorschlag sollen
diese Hindernisse beseitigt undDiskriminierungen von Arbeitnehmern aus Gründen ihrer
Staatsangehörigkeit verhindert werden.

 

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Quelle: http://europa.eu/rapid/search.htm