Fachtagung: „Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung: Herausforderungen der Strafverfolgung“

Der Straftatbestand § 233 Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung (MH/A) ist seit 2005 im Strafgesetzbuch verankert. Die Zahl der Verurteilungen ist jedoch nach wie vor sehr gering: Laut aktuellem Evaluationsbericht des Europarats für Deutschland („GRETA-Bericht“) gab es 2013 in der gesamten Bundesrepublik nur 11 Verurteilungen. Praktiker_innen beklagen, dass Ermittlungen zu MH/A häufig scheitern und verweisen auf den Reformbedarf des Straftatbestandes. Es ist jedoch zu vermuten, dass es eine Reihe weiterer Hindernisse gibt, die einen entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensausgang haben, wie beispielsweise die (oft mangelnde) Unterstützung der Opferzeug_innen.

Um solche Faktoren genauer zu ergründen, haben BerlinPolitik im Forum Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung in ausgewählten Bundesländern bei den Staatsanwaltschaften Ermittlungsakten zu §§ 233 und 233a eingesehen und ausgewertet. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen für eine effektivere Strafverfolgung möchten wir Ihnen auf dieser Tagung vorstellen und sie gemeinsam mit Expert_innen aus Politik, Strafverfolgungsbehörden und Zivilgesellschaft diskutieren.

Ort: Berlin
Datum: 24.09.2015
Veranstalter: Bündnis gegen Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung/Friedrich-Ebert-Stiftung

Weitere Informationen finden Sie im angehängten save-the-date
Dokument: fes_bgma_save_the_date