ILO-Übereinkommen über Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Das Übereinkommen 189 „Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) trat am 1. September 2014 in Deutschland in Kraft.

Dieses schafft Regelungen, die Hausangestellten als Arbeitnehmer*innen dieselben Rechte hinsichtlich Entlohnung, Arbeitszeit und sozialer Sicherheit gewährleisten, wie allen anderen Beschäftigten auch. Hintergrund dessen ist die laut Übereinkommen „unterbewertete und unsichtbare“ Situation hauswirtschaftlicher Beschäftigung, die „hauptsächlich von Frauen und Mädchen durchgeführt wird, von denen viele Migrantinnen oder Angehörige benachteiligter Gemeinschaften sind“ und die dazu führt, dass dieses Beschäftigungsfeld „besonders anfällig für Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungs-und Arbeitsbedingungen und andere Verletzungen der Menschenrechte“ ist.

Quelle: http://www.kok-buero.de/